MelloJam Player öffnen

Brauchen Cafés eine Musiklizenz?

Ein Café benötigt eine Genehmigung für öffentlich gespielte Musik, die erforderliche Regelung hängt jedoch vom Musikdienst, Katalog, Land und Veranstaltungsort ab.

Die kurze Antwort

Meistens ja, aber die genaue Antwort hängt vom Land und von der Nutzung ab. Musik, die Gäste hören können, ist in der Regel öffentliche Nutzung und nicht dasselbe wie privates Hören zu Hause. Ein Café muss zwei getrennte Fragen prüfen:

  1. Der Musikdienst muss die Wiedergabe in einem Unternehmen erlauben.
  2. Das Café muss lokale Anforderungen für öffentliche Wiedergabe und verwandte Rechte erfüllen.

Eine Erlaubnis ersetzt nicht automatisch die andere. Ein Geschäftsdienst kann bestimmte Rechte für Katalog und Aufnahmen abdecken, während eine nationale Meldung oder Lizenz beim Café bleibt. Umgekehrt macht eine lokale Lizenz ein persönliches Spotify-, Apple-Music- oder YouTube-Konto nicht zu einer geeigneten Geschäftsquelle.

Die WIPO erklärt, dass Verwertungsgesellschaften geschützte Werke lizenzieren und Vergütungen für vertretene Rechteinhaber einziehen. Organisation, Tarif und Umfang hängen vom nationalen Recht ab. Eine Lösung aus einem anderen Land darf daher nicht einfach übernommen werden.

Warum ein Abonnement nicht genügt

Musik hat mehrere Rechteebenen. Das zugrunde liegende Werk kann Rechte von Komponisten, Textautoren und Musikverlagen umfassen. Die konkrete Aufnahme kann zusätzlich Rechte von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern betreffen. Der Zugriff auf einen Titel in einer App ist deshalb nicht automatisch das Recht, ihn öffentlich im Café abzuspielen.

Auch die Plattformbedingungen zeigen den Unterschied. Spotify bestimmt den Verbraucherdienst für persönliche, nicht-kommerzielle Nutzung. Apple erlaubt die Nutzung seiner Dienste und Inhalte nur zu persönlichen, nicht-kommerziellen Zwecken und überträgt keine kommerziellen Rechte. YouTube beschränkt Sehen und Hören auf persönliche, nicht-kommerzielle Nutzung und verbietet die öffentliche Vorführung von Videos oder das Streamen von Musik aus dem Dienst.

Prüfen Sie daher Anbieterbedingungen und lokale Rechte getrennt. Wenn ein Katalog kommerzielle Rechte einschließt, ist das zunächst eine Aussage des Anbieters. Sie ist keine allgemeine Garantie für jede Verwertungsgesellschaft, jede Veranstaltung oder jedes Land.

Deutschland als konkretes Beispiel

Die GEMA erklärt, dass Lizenzgebühren grundsätzlich fällig werden, wenn Musik öffentlich genutzt wird. Ihre Hinweise nennen Hintergrundmusik in der Gastronomie als öffentliche Nutzung und empfehlen, die Nutzung vor der Wiedergabe anzumelden. Für regelmäßige Hintergrundmusik unterscheidet die GEMA die dauerhafte Nutzung von Veranstaltungen und Musik in Videos.

Die GEMA beschreibt außerdem, dass ihre Gegenseitigkeitsverträge auch Rechte ausländischer Urheber abdecken können. Das ist hilfreich für internationale Kataloge, bedeutet aber nicht, dass jedes Land dasselbe Verfahren verwendet. Ein Café außerhalb Deutschlands muss die zuständige Stelle seines eigenen Marktes prüfen.

Häufige Fehler

Bezahltes Privatkonto mit Lizenz verwechseln

Ein Zahlungsvorgang zeigt, dass ein Konto aktiv ist. Er beweist nicht, dass es für öffentliche kommerzielle Wiedergabe verwendet werden darf. Einzel- und Familienabos sollten nicht als Café-Lizenz behandelt werden, wenn die Anbieterbedingungen das nicht ausdrücklich erlauben.

Lizenzgebührenfrei mit pflichtenfrei verwechseln

„Lizenzgebührenfrei“ beschreibt oft nur, wie ein Anbieter bestimmte Werke abrechnet. Öffentliche Wiedergabe, verwandte Rechte, Veranstaltungen oder Meldungen können trotzdem relevant sein. Lesen Sie, was der Katalog einschließt und ausschließt.

Veranstaltungen und weitere Zonen vergessen

Eine Hintergrundmusikregelung deckt möglicherweise keinen Konzertabend, DJ, Tanzabend, Fernseher, Musikvideos oder Außenbereich ab. Auch eine zweite Filiale kann ein eigenes Konto, einen Player, Vertrag oder Nachweis benötigen.

Unterlagen nicht aufbewahren

Bewahren Sie Anbieterbedingungen, Rechnung, Rechtebeschreibung, lokale Lizenz, Adresse des Nutzungsorts, Verlängerungsdatum und genehmigte Nutzung zusammen auf. Prüfen Sie alles erneut, wenn Land, Katalog, Anbieter, Filialzahl oder Veranstaltungsformat wechseln.

Checkliste vor der Öffnung

Bestätigen Sie:

Wenn eine Verwertungsgesellschaft oder ein Anbieter das Café kontaktiert, ignorieren Sie die Nachricht nicht. Fragen Sie, auf welche Nutzung, Rechte, Orte, Zeiträume und Repertoires sie sich bezieht, und vergleichen Sie dies mit den Unterlagen. Bei einem echten Streit sollten Sie lokale Rechtsberatung einholen.

MelloJam ist ein browserbasierter Hintergrundmusikdienst für Unternehmen mit Kundenkontakt. Der Katalog ist für kommerzielle Atmosphäre gedacht, und die vom Katalog abgedeckten kommerziellen Wiedergaberechte sind in jedem Plan enthalten. Entdecken Sie Musik für Cafés oder öffnen Sie den MelloJam-Player. Lokale Anforderungen für öffentliche Wiedergabe können zusätzlich gelten und sollten vor der Öffnung geprüft werden.

Lesen Sie auch Musik ohne spezielle Hardware im Café und ob Cafés Spotify, Apple Music oder YouTube abspielen können.

Offizielle Quellen