Können Cafés Spotify, Apple Music oder YouTube abspielen?
Nein. Verbraucher Spotify, Apple Music und YouTube sind für den persönlichen, nicht kommerziellen Gebrauch gedacht, nicht für die öffentliche Wiedergabe in einem Café.
Die kurze Antwort
Meistens nein. Ein Café sollte ein normales Spotify-, Apple-Music- oder YouTube-Konto für die tägliche Musik im Kundenbereich nicht verwenden, sofern keine gesonderte, ausdrückliche Erlaubnis für diesen Zweck vorliegt. Ein bezahltes Abonnement macht private Nutzungsrechte nicht automatisch zu einer Erlaubnis für öffentliche Musik.
Der erste Grund sind die Plattformbedingungen. Spotify erklärt, dass sein Dienst für persönliche, nicht-kommerzielle Nutzung bestimmt ist. Apples Bedingungen für Media Services erlauben die Nutzung von Diensten und Inhalten nur für persönliche, nicht-kommerzielle Zwecke und übertragen keine kommerziellen oder werblichen Rechte. Die YouTube-Nutzungsbedingungen erlauben das Ansehen und Anhören für persönliche, nicht-kommerzielle Zwecke und verbieten ausdrücklich die öffentliche Vorführung von Videos oder das Streamen von Musik aus dem Dienst. Das ist nicht die gesamte urheberrechtliche Prüfung, zeigt aber, warum ein Verbraucherkonto keine Geschäftslizenz ersetzt.
Musikrechte bestehen außerdem aus mehreren Ebenen. Die WIPO erklärt, dass sowohl Rechte an der zugrunde liegenden Komposition als auch an der Tonaufnahme betroffen sein können. Ein Café muss deshalb Plattformbedingungen, die kommerzielle Abdeckung des Anbieters und lokale Anforderungen für öffentliche Wiedergabe oder verwandte Schutzrechte getrennt betrachten.
Was die drei Dienste für ein Café bedeuten
Spotify
Spotifys offizielle Hinweise zur öffentlichen und kommerziellen Nutzung sagen, dass der Dienst für persönliche, nicht-kommerzielle Nutzung gedacht ist. Das gilt auch für ein bezahltes Konto. Premium kann Werbung im privaten Gebrauch entfernen, verleiht dem Café aber nicht automatisch das Recht, den Katalog für Gäste abzuspielen.
Melden Sie nicht einfach das private Konto eines Mitarbeiters auf dem Café-Tablet an. Das Konto bleibt persönlich, der Zugang kann beim Ausscheiden der Person verloren gehen und dem Café fehlt ein eindeutiger Nachweis, dass die Quelle für den Geschäftsbetrieb freigegeben war.
Apple Music
Apples aktuelle Media-Services-Bedingungen unterscheiden ebenfalls zwischen persönlicher und kommerzieller Nutzung. Dienste und Inhalte dürfen persönlich und nicht-kommerziell genutzt werden. Apple überträgt keine kommerziellen oder werblichen Nutzungsrechte. Ein Einzel- oder Familienabo von Apple Music ist daher keine allgemeine Lizenz für öffentliche Musik im Café.
Dass Apple Music technisch auf dem vorhandenen Gerät funktioniert, ändert die Bedingungen nicht. Falls Apple ein eigenes Geschäftsprodukt oder eine schriftliche Erlaubnis für eine konkrete Nutzung anbietet, müssen genau diese Bedingungen geprüft werden.
YouTube
Die YouTube-Bedingungen sind besonders eindeutig. Sie erlauben persönliche, nicht-kommerzielle Nutzung und untersagen die öffentliche Vorführung von Videos oder das Streamen von Musik aus dem Dienst. Außerdem stammt ein Teil des Inhalts von Nutzern. Ein Suchergebnis kann daher nicht verfügbar, falsch gekennzeichnet, durch Werbung unterbrochen oder Gegenstand eines Rechteanspruchs sein.
Der eingebettete YouTube-Player ist keine allgemeine Ausnahme für Café-Musik. Die Bedingungen erwähnen den einbettbaren Player, beschränken aber weiterhin öffentliche Vorführung und Musikstreaming. Laden Sie keine Titel von YouTube herunter, um eine lokale Playlist zu erstellen. Dadurch entstehen zusätzliche Kopier- und Lizenzfragen und möglicherweise ein weiterer Verstoß gegen die Bedingungen.
Das betriebliche Problem hinter der Rechtsfrage
Verbraucherdienste erzeugen auch praktische Probleme. Mitarbeitende können sich abmelden, Playlists ändern, ein Telefon verbinden, explizite Inhalte aktivieren oder ein Musikvideo auf einem Bildschirm im Kundenbereich laufen lassen. Inhalte können verschwinden, und Werbung oder gesprochene Ansagen passen nicht immer zur Atmosphäre.
Trennen Sie deshalb privates Hören von Unternehmensmusik. Verwenden Sie einen Dienst, dessen Produkt und Konto für Unternehmen mit Kundenkontakt vorgesehen sind. Lassen Sie das Geschäftskonto auf einem vom Café kontrollierten Gerät, begrenzen Sie Änderungen und dokumentieren Sie freigegebene Playlists, Lautstärke und Fallback. Speichern Sie die Rechtebeschreibung des Anbieters und das Datum der Prüfung.
Ein sicherer Entscheidungsrahmen
Stellen Sie vor öffentlicher Wiedergabe diese Fragen:
- Erlauben die aktuellen Bedingungen ausdrücklich kommerzielle Wiedergabe vor Kunden?
- Ist es ein Geschäftskonto oder nur ein persönliches Einzel- oder Familienkonto?
- Welche Rechte deckt der Anbieter ab und welche lokalen Rechte bleiben beim Café?
- Kann das Café Werbung, explizite Inhalte, gesprochene Beiträge und unerwartete Empfehlungen kontrollieren?
- Kann eine autorisierte Person die Wiedergabe nach Abmeldung, Update, Netzwerkausfall oder Neustart wiederherstellen?
- Gibt es einen dokumentierten und ebenfalls rechtmäßigen Fallback?
Wenn die ersten beiden Antworten unklar sind, verwenden Sie den Dienst nicht im täglichen Betrieb. Fragen Sie die Plattform oder eine lokale Rechteorganisation nach einer schriftlichen Auskunft. Eine einmalige Veranstaltung ist separat zu prüfen und nicht automatisch durch ein privates Abo abgedeckt.
MelloJam ist ein browserbasierter Hintergrundmusikdienst für Unternehmen mit Kundenkontakt. Der Katalog ist für kommerzielle Atmosphäre bestimmt, und die vom Katalog abgedeckten kommerziellen Wiedergaberechte sind in jedem Plan enthalten. Entdecken Sie Musik für Cafés oder öffnen Sie den MelloJam-Player. Lokale Anforderungen für öffentliche Wiedergabe können je nach Land zusätzlich gelten und sollten vor der Öffnung geprüft werden.
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Offizielle Quellen