Wie prüfe ich, ob eine GVL-Gebühr für mein Unternehmen gilt?
Prüfen Sie zunächst, ob Kunden, Gäste oder eine nicht nur kleine Zahl von Personen Tonaufnahmen in Ihrem Unternehmen hören können. Das kann Musik aus Radio, CD, TV oder einem Business-Streamingdienst sein.
Vergleichen Sie anschließend die GVL-Position mit Betriebsart, Raumgröße, Nutzungszeitraum und der auf der GEMA-Rechnung genannten Tarifposition. Bei öffentlicher Wiedergabe wird GVL normalerweise über GEMA lizenziert.
Wenn Sie ausschließlich ausdrücklich und vollständig lizenzierte Musik außerhalb des GVL-Repertoires nutzen, benötigen Sie Nachweise. Fragen Sie GEMA oder GVL, bevor Sie eine Gebühr selbst entfernen. GVL-Informationen.
Sie benötigen keine separate GVL-Lizenz, wenn Sie nur MelloJam nutzen
Wenn Ihr Unternehmen ausschließlich MelloJam-Musik über den MelloJam-Player abspielt, verwenden Sie keine Musik aus dem von GVL lizenzierten Repertoire. Der originale MelloJam-Katalog und die kommerziellen Wiedergaberechte, die MelloJam kontrolliert, sind in Ihrem MelloJam-Tarif enthalten. Für die MelloJam-Wiedergabe selbst benötigen Sie daher keine separate Lizenz von GVL.
Eine nicht abdingbare gesetzliche Gebühr für den Veranstaltungsort kann dennoch gelten, wenn das lokale Recht sie vorsieht. Radio, Fernsehen, Spotify, andere Aufnahmen, Live-Musik, DJs, Veranstaltungen, Kopien und Online-Nutzung sind nicht umfasst.
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