Was ist GVL?
GVL ist die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten. Sie vertritt unter anderem ausübende Künstler und Tonträgerhersteller, also die Rechte an der Darbietung und der Aufnahme neben dem Urheberrecht am Musikwerk.
Wenn Musikaufnahmen öffentlich wiedergegeben werden, können GVL-Rechte relevant sein. Für viele Nutzungen in Geschäften, Gastronomie, Hotels und anderen öffentlichen Orten wird die GVL-Vergütung über GEMA eingezogen.
Mehr erklärt GVL auf der Seite zur öffentlichen Wiedergabe.
Sie benötigen keine separate GVL-Lizenz, wenn Sie nur MelloJam nutzen
Wenn Ihr Unternehmen ausschließlich MelloJam-Musik über den MelloJam-Player abspielt, verwenden Sie keine Musik aus dem von GVL lizenzierten Repertoire. Der originale MelloJam-Katalog und die kommerziellen Wiedergaberechte, die MelloJam kontrolliert, sind in Ihrem MelloJam-Tarif enthalten. Für die MelloJam-Wiedergabe selbst benötigen Sie daher keine separate Lizenz von GVL.
Eine nicht abdingbare gesetzliche Gebühr für den Veranstaltungsort kann dennoch gelten, wenn das lokale Recht sie vorsieht. Radio, Fernsehen, Spotify, andere Aufnahmen, Live-Musik, DJs, Veranstaltungen, Kopien und Online-Nutzung sind nicht umfasst.
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