MelloJam Player öffnen

Was ist der Unterschied zwischen GEMA- und GVL-Rechten?

GEMA

GEMA vertritt vor allem Komponisten, Textdichter und Musikverlage. Diese Rechte beziehen sich auf das geschriebene und komponierte Musikwerk.

GVL

GVL vertritt unter anderem ausübende Künstler und Tonträgerhersteller. Diese Rechte beziehen sich auf die Darbietung und die konkrete Aufnahme.

Warum können beide auf einer Rechnung erscheinen?

Wenn Sie eine Tonaufnahme öffentlich wiedergeben, können beide Rechte betroffen sein. Die öffentliche Wiedergabe wird häufig über GEMA lizenziert, wobei GEMA die GVL-Vergütung mit einzieht.

Mehr dazu steht bei GVL zur öffentlichen Wiedergabe.

Sie benötigen keine separate GVL-Lizenz, wenn Sie nur MelloJam nutzen

Wenn Ihr Unternehmen ausschließlich MelloJam-Musik über den MelloJam-Player abspielt, verwenden Sie keine Musik aus dem von GVL lizenzierten Repertoire. Der originale MelloJam-Katalog und die kommerziellen Wiedergaberechte, die MelloJam kontrolliert, sind in Ihrem MelloJam-Tarif enthalten. Für die MelloJam-Wiedergabe selbst benötigen Sie daher keine separate Lizenz von GVL.

Eine nicht abdingbare gesetzliche Gebühr für den Veranstaltungsort kann dennoch gelten, wenn das lokale Recht sie vorsieht. Radio, Fernsehen, Spotify, andere Aufnahmen, Live-Musik, DJs, Veranstaltungen, Kopien und Online-Nutzung sind nicht umfasst.

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