Warum zieht GEMA einige GVL-Zahlungen ein?
GVL lässt die Lizenzierung der öffentlichen Wiedergabe in vielen Fällen über GEMA abwickeln. Dadurch zahlen Nutzer die Vergütung über die GEMA-Rechnung, anstatt für dieselbe öffentliche Wiedergabe einzelne Vereinbarungen mit allen Rechteinhabern zu schließen.
GEMA und GVL bleiben trotzdem unterschiedliche Organisationen mit unterschiedlichen Rechten. Die GEMA-Rechnung kann deshalb eine eigene GVL-Position enthalten.
Die aktuelle Abwicklung beschreibt GVL auf der Seite zur öffentlichen Wiedergabe.
Sie benötigen keine separate GVL-Lizenz, wenn Sie nur MelloJam nutzen
Wenn Ihr Unternehmen ausschließlich MelloJam-Musik über den MelloJam-Player abspielt, verwenden Sie keine Musik aus dem von GVL lizenzierten Repertoire. Der originale MelloJam-Katalog und die kommerziellen Wiedergaberechte, die MelloJam kontrolliert, sind in Ihrem MelloJam-Tarif enthalten. Für die MelloJam-Wiedergabe selbst benötigen Sie daher keine separate Lizenz von GVL.
Eine nicht abdingbare gesetzliche Gebühr für den Veranstaltungsort kann dennoch gelten, wenn das lokale Recht sie vorsieht. Radio, Fernsehen, Spotify, andere Aufnahmen, Live-Musik, DJs, Veranstaltungen, Kopien und Online-Nutzung sind nicht umfasst.
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