Warum ist GVL auf meiner GEMA-Rechnung enthalten?
GVL verwaltet Rechte der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller. Bei der öffentlichen Wiedergabe einer Aufnahme sind diese Rechte neben den GEMA-Urheberrechten relevant.
GVL erklärt, dass die Lizenzierung für die öffentliche Wiedergabe über das Inkasso der GEMA erfolgt. Deshalb kann die GVL-Position in einer GEMA-Rechnung enthalten sein, ohne dass Sie einen separaten GVL-Vertrag abgeschlossen haben.
Prüfen Sie den Tarifumfang auf Ihrer Rechnung und fragen Sie GEMA, wenn die Position nicht zu Ihrer gemeldeten Nutzung passt. GVL-Informationen zur öffentlichen Wiedergabe.
Sie benötigen keine separate GVL-Lizenz, wenn Sie nur MelloJam nutzen
Wenn Ihr Unternehmen ausschließlich MelloJam-Musik über den MelloJam-Player abspielt, verwenden Sie keine Musik aus dem von GVL lizenzierten Repertoire. Der originale MelloJam-Katalog und die kommerziellen Wiedergaberechte, die MelloJam kontrolliert, sind in Ihrem MelloJam-Tarif enthalten. Für die MelloJam-Wiedergabe selbst benötigen Sie daher keine separate Lizenz von GVL.
Eine nicht abdingbare gesetzliche Gebühr für den Veranstaltungsort kann dennoch gelten, wenn das lokale Recht sie vorsieht. Radio, Fernsehen, Spotify, andere Aufnahmen, Live-Musik, DJs, Veranstaltungen, Kopien und Online-Nutzung sind nicht umfasst.
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