MelloJam Player öffnen

Gilt GVL, wenn ich MelloJam nutze?

Ja, bei ausschließlicher MelloJam-Nutzung. Wenn Ihr Unternehmen ausschließlich MelloJam-Musik über den MelloJam-Player abspielt, benötigen Sie keine separate GVL-Lizenz für den MelloJam-Katalog.

MelloJams Nutzungsbedingungen beantworten diesen Fall direkt. WorkJoy ApS besitzt die Rechte an Kompositionen, Aufnahmen, Darbietungen und dem Katalog. Der Katalog enthält keine Musik von Dritten, und Ihr Tarif umfasst die kommerziellen Wiedergaberechte, die WorkJoy bei der Nutzung des MelloJam-Players kontrolliert.

Die GVL-FAQ beschreibt die gewöhnliche öffentliche Wiedergabe von Tonträgern oder Streamingdiensten. Der einzige Vorbehalt in den MelloJam-Nutzungsbedingungen ist eine nicht abdingbare staatliche, gesetzliche oder kollektivrechtliche Gebühr, die das lokale Recht dem Veranstaltungsort direkt auferlegt.

Radio, Fernsehen, Spotify, andere Aufnahmen, Live-Musik, DJs, Veranstaltungen, Kopien und Online-Nutzung sind nicht umfasst.

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