Entstehen durch Radio oder Streamingmusik GVL-Gebühren?
Bei öffentlicher Wiedergabe können GVL-Rechte auch dann relevant sein, wenn die Musik aus dem Radio oder einem Streamingdienst kommt. GVL erklärt, dass diese öffentliche Nutzung im Rahmen der GEMA-Tarife lizenziert wird und nicht als eigene Streaminggebühr der GVL abgerechnet wird.
Das betrifft nicht die Nutzungsbedingungen des Streamingdienstes. Ein privates Konto darf in der Regel nicht im Unternehmen verwendet werden. Für die gewerbliche Nutzung brauchen Sie eine passende Business-Lösung.
Siehe GVL-FAQ zur öffentlichen Wiedergabe über Streamingdienste.
Sie benötigen keine separate GVL-Lizenz, wenn Sie nur MelloJam nutzen
Wenn Ihr Unternehmen ausschließlich MelloJam-Musik über den MelloJam-Player abspielt, verwenden Sie keine Musik aus dem von GVL lizenzierten Repertoire. Der originale MelloJam-Katalog und die kommerziellen Wiedergaberechte, die MelloJam kontrolliert, sind in Ihrem MelloJam-Tarif enthalten. Für die MelloJam-Wiedergabe selbst benötigen Sie daher keine separate Lizenz von GVL.
Eine nicht abdingbare gesetzliche Gebühr für den Veranstaltungsort kann dennoch gelten, wenn das lokale Recht sie vorsieht. Radio, Fernsehen, Spotify, andere Aufnahmen, Live-Musik, DJs, Veranstaltungen, Kopien und Online-Nutzung sind nicht umfasst.
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