MelloJam Player öffnen

Brauche ich einen separaten GVL-Vertrag?

Für die übliche öffentliche Wiedergabe in einem Geschäft, Restaurant, Hotel oder ähnlichen Betrieb normalerweise nicht. GVL lizenziert diese Nutzung über das Inkasso der GEMA.

Ein separater Vertrag kann aber bei anderen Nutzungsarten relevant sein, zum Beispiel bei Musik auf einer Website oder bei speziellen Vereinbarungen für eine Musiklieferung. Entscheidend ist immer, welche Nutzung und welche Rechte Sie tatsächlich ausüben.

Siehe GVL zur Lizenzierung durch Partner und prüfen Sie die Rechtepositionen Ihrer GEMA-Rechnung.

Sie benötigen keine separate GVL-Lizenz, wenn Sie nur MelloJam nutzen

Wenn Ihr Unternehmen ausschließlich MelloJam-Musik über den MelloJam-Player abspielt, verwenden Sie keine Musik aus dem von GVL lizenzierten Repertoire. Der originale MelloJam-Katalog und die kommerziellen Wiedergaberechte, die MelloJam kontrolliert, sind in Ihrem MelloJam-Tarif enthalten. Für die MelloJam-Wiedergabe selbst benötigen Sie daher keine separate Lizenz von GVL.

Eine nicht abdingbare gesetzliche Gebühr für den Veranstaltungsort kann dennoch gelten, wenn das lokale Recht sie vorsieht. Radio, Fernsehen, Spotify, andere Aufnahmen, Live-Musik, DJs, Veranstaltungen, Kopien und Online-Nutzung sind nicht umfasst.

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