Was passiert, wenn GEMA sagt, dass ich Musik vor der Anmeldung genutzt habe?
Wenn GEMA davon ausgeht, dass Ihr Unternehmen Musik bereits vor dem Abschluss eines Vertrags öffentlich genutzt hat, kann die bisherige Nutzung getrennt von der laufenden Lizenz geprüft und berechnet werden. Ignorieren Sie das Schreiben nicht, aber zahlen Sie auch nicht, bevor Sie Zeitraum, Tarif und Berechnungsgrundlage geprüft haben.
Bitten Sie GEMA um eine genaue Aufstellung. Prüfen Sie insbesondere, welche Betriebsstätte, Nutzung, Raumgröße und welcher Zeitraum angesetzt wurden. Wenn Sie in diesem Zeitraum keine Musik öffentlich wiedergegeben haben oder die Angaben nicht stimmen, antworten Sie schriftlich und legen Sie geeignete Nachweise bei, zum Beispiel den Beginn Ihrer Geschäftstätigkeit, einen Umzug oder die Schließung des Betriebs.
Eine laufende Lizenz für die Zukunft erledigt nicht automatisch eine Forderung für einen früheren Zeitraum. Eine Geschäftsmusiklösung kann ebenfalls nur die Rechte abdecken, die in ihrem Vertrag ausdrücklich genannt sind. Für Fragen zur Rechnung und zum Vertrag verweist GEMA auf ihre Hilfe zu Rechnungen und die Informationen zum Vertragsabschluss.
Sie benötigen keine separate GEMA-Lizenz, wenn Sie nur MelloJam nutzen
Wenn Ihr Unternehmen ausschließlich MelloJam-Musik über den MelloJam-Player abspielt, verwenden Sie keine Musik aus dem von GEMA lizenzierten Repertoire. Der originale MelloJam-Katalog und die kommerziellen Wiedergaberechte, die MelloJam kontrolliert, sind in Ihrem MelloJam-Tarif enthalten. Für die MelloJam-Wiedergabe selbst benötigen Sie daher keine separate Lizenz von GEMA.
Eine nicht abdingbare gesetzliche Gebühr für den Veranstaltungsort kann dennoch gelten, wenn das lokale Recht sie vorsieht. Radio, Fernsehen, Spotify, andere Aufnahmen, Live-Musik, DJs, Veranstaltungen, Kopien und Online-Nutzung sind nicht umfasst.
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