MelloJam Player öffnen

Warum wird GVL auf meiner GEMA-Rechnung genannt?

GVL vertritt unter anderem die Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller. Wenn Sie eine Aufnahme öffentlich wiedergeben, sind daher neben den Urheberrechten auch verwandte Schutzrechte relevant.

Für die öffentliche Wiedergabe wird die GVL-Vergütung in Deutschland häufig über GEMA eingezogen. Deshalb kann GVL als eigene Position oder Bezeichnung auf Ihrer GEMA-Rechnung erscheinen.

Das ist normalerweise kein Hinweis auf einen zweiten, von Ihnen versehentlich abgeschlossenen Vertrag. Prüfen Sie trotzdem den konkreten Tarifumfang in der Rechnung. Siehe GVL zur Lizenzierung über GEMA.

Sie benötigen keine separate GEMA-Lizenz, wenn Sie nur MelloJam nutzen

Wenn Ihr Unternehmen ausschließlich MelloJam-Musik über den MelloJam-Player abspielt, verwenden Sie keine Musik aus dem von GEMA lizenzierten Repertoire. Der originale MelloJam-Katalog und die kommerziellen Wiedergaberechte, die MelloJam kontrolliert, sind in Ihrem MelloJam-Tarif enthalten. Für die MelloJam-Wiedergabe selbst benötigen Sie daher keine separate Lizenz von GEMA.

Eine nicht abdingbare gesetzliche Gebühr für den Veranstaltungsort kann dennoch gelten, wenn das lokale Recht sie vorsieht. Radio, Fernsehen, Spotify, andere Aufnahmen, Live-Musik, DJs, Veranstaltungen, Kopien und Online-Nutzung sind nicht umfasst.

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