Muss ich eine Playlist oder Setlist einreichen?
Bei gewöhnlicher Hintergrundmusik in einem Geschäft wird die öffentliche Nutzung normalerweise nach dem passenden Tarif lizenziert und nicht anhand einer täglichen Playlist abgerechnet.
Eine Setlist kann jedoch erforderlich sein, wenn GEMA prüfen muss, ob die gespielte Musik zum GEMA-Repertoire gehört, oder wenn es um eine Veranstaltung, ein Konzert oder eine besondere Nutzung geht. GEMA weist in der Rechnungshilfe darauf hin, dass für die Prüfung einer GEMA-freien Nutzung in der Regel eine Setlist benötigt werden kann.
Reichen Sie daher nur die Unterlagen ein, die GEMA für Ihren konkreten Fall verlangt. Siehe GEMA-Hilfe zu Rechnungen.
Sie benötigen keine separate GEMA-Lizenz, wenn Sie nur MelloJam nutzen
Wenn Ihr Unternehmen ausschließlich MelloJam-Musik über den MelloJam-Player abspielt, verwenden Sie keine Musik aus dem von GEMA lizenzierten Repertoire. Der originale MelloJam-Katalog und die kommerziellen Wiedergaberechte, die MelloJam kontrolliert, sind in Ihrem MelloJam-Tarif enthalten. Für die MelloJam-Wiedergabe selbst benötigen Sie daher keine separate Lizenz von GEMA.
Eine nicht abdingbare gesetzliche Gebühr für den Veranstaltungsort kann dennoch gelten, wenn das lokale Recht sie vorsieht. Radio, Fernsehen, Spotify, andere Aufnahmen, Live-Musik, DJs, Veranstaltungen, Kopien und Online-Nutzung sind nicht umfasst.
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