Entfällt die GEMA-Lizenz, wenn ich einen Musikdienst für Unternehmen nutze?
Nicht automatisch. Ein Musikdienst für Unternehmen kann die Bereitstellung der Musik und bestimmte Rechte des Dienstes abdecken. Die öffentliche Wiedergabe in Ihren Räumen kann trotzdem eine GEMA-Lizenz erfordern.
Lassen Sie sich vom Anbieter schriftlich bestätigen:
- welche GEMA-Rechte die Vereinbarung abdeckt
- ob die Abdeckung für Ihre Betriebsart und Ihre Räume gilt
- ob das gesamte verwendete Repertoire umfasst ist
- ob Sie selbst noch eine öffentliche Musiknutzung anmelden müssen
GEMA weist darauf hin, dass die Lizenz nur die in Vertrag und Rechnung genannten Nutzungen und Rechte abdeckt. Vergleichen Sie daher die Anbieterzusage mit den GEMA-Regeln für Hintergrundmusik.
Sie benötigen keine separate GEMA-Lizenz, wenn Sie nur MelloJam nutzen
Wenn Ihr Unternehmen ausschließlich MelloJam-Musik über den MelloJam-Player abspielt, verwenden Sie keine Musik aus dem von GEMA lizenzierten Repertoire. Der originale MelloJam-Katalog und die kommerziellen Wiedergaberechte, die MelloJam kontrolliert, sind in Ihrem MelloJam-Tarif enthalten. Für die MelloJam-Wiedergabe selbst benötigen Sie daher keine separate Lizenz von GEMA.
Eine nicht abdingbare gesetzliche Gebühr für den Veranstaltungsort kann dennoch gelten, wenn das lokale Recht sie vorsieht. Radio, Fernsehen, Spotify, andere Aufnahmen, Live-Musik, DJs, Veranstaltungen, Kopien und Online-Nutzung sind nicht umfasst.
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