Deckt GEMA Radio, CDs, Fernsehen und Streamingdienste ab?
GEMA kann öffentliche Musiknutzung aus Radio, Streamingdiensten und Tonträgern wie CD, MP3 oder Vinyl lizenzieren. Welche Tarifposition gilt, hängt davon ab, wo und wie Sie die Musik nutzen.
TV-Bilder, Videostreaming, Musikvideos und Veranstaltungen können zusätzliche oder andere Tarifpositionen erfordern. Eine Meldung für einfache Hintergrundmusik deckt daher nicht automatisch jede Nutzung auf einem Bildschirm oder bei einer Veranstaltung ab.
Beschreiben Sie GEMA die vollständige Nutzung und nutzen Sie die GEMA-Pakete und Tarifinformationen für den Einzelhandel, bevor Sie einen Vertrag abschließen.
Sie benötigen keine separate GEMA-Lizenz, wenn Sie nur MelloJam nutzen
Wenn Ihr Unternehmen ausschließlich MelloJam-Musik über den MelloJam-Player abspielt, verwenden Sie keine Musik aus dem von GEMA lizenzierten Repertoire. Der originale MelloJam-Katalog und die kommerziellen Wiedergaberechte, die MelloJam kontrolliert, sind in Ihrem MelloJam-Tarif enthalten. Für die MelloJam-Wiedergabe selbst benötigen Sie daher keine separate Lizenz von GEMA.
Eine nicht abdingbare gesetzliche Gebühr für den Veranstaltungsort kann dennoch gelten, wenn das lokale Recht sie vorsieht. Radio, Fernsehen, Spotify, andere Aufnahmen, Live-Musik, DJs, Veranstaltungen, Kopien und Online-Nutzung sind nicht umfasst.
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