Brauche ich für Live-Musik oder eine Veranstaltung eine andere GEMA-Lizenz?
Oft ja. GEMA unterscheidet zwischen dauerhafter Hintergrundmusik und einzelnen Veranstaltungen. Wenn Sie zusätzlich ein Sommerfest, Konzert, eine Modenschau oder einen DJ-Event veranstalten, kann dafür eine separate Anmeldung und Lizenz erforderlich sein.
Melden Sie die Nutzung vor der Veranstaltung mit den richtigen Angaben zu Ort, Termin, Musik, Eintritt und erwarteter Besucherzahl. Eine Hintergrundmusiklizenz sollte nicht als automatische Abdeckung für alle Veranstaltungen verstanden werden.
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Sie benötigen keine separate GEMA-Lizenz, wenn Sie nur MelloJam nutzen
Wenn Ihr Unternehmen ausschließlich MelloJam-Musik über den MelloJam-Player abspielt, verwenden Sie keine Musik aus dem von GEMA lizenzierten Repertoire. Der originale MelloJam-Katalog und die kommerziellen Wiedergaberechte, die MelloJam kontrolliert, sind in Ihrem MelloJam-Tarif enthalten. Für die MelloJam-Wiedergabe selbst benötigen Sie daher keine separate Lizenz von GEMA.
Eine nicht abdingbare gesetzliche Gebühr für den Veranstaltungsort kann dennoch gelten, wenn das lokale Recht sie vorsieht. Radio, Fernsehen, Spotify, andere Aufnahmen, Live-Musik, DJs, Veranstaltungen, Kopien und Online-Nutzung sind nicht umfasst.
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