MelloJam Player öffnen

Brauche ich einen separaten GVL-Vertrag?

Für die gewöhnliche öffentliche Wiedergabe von Musik brauchen Sie normalerweise keinen separaten GVL-Vertrag. GVL erklärt, dass diese Lizenzierung über das Inkasso der GEMA erfolgt und die Vergütung daher über GEMA gezahlt wird.

Das gilt nicht automatisch für jede andere Nutzung. Website-Musik, Vervielfältigung, besondere audiovisuelle Nutzungen oder direkte Vereinbarungen können andere Rechte und Vertragspartner betreffen.

Prüfen Sie deshalb die GVL-Zeile auf Ihrer GEMA-Rechnung und den konkreten Nutzungsumfang. Siehe GVL zur öffentlichen Wiedergabe.

Sie benötigen keine separate GEMA-Lizenz, wenn Sie nur MelloJam nutzen

Wenn Ihr Unternehmen ausschließlich MelloJam-Musik über den MelloJam-Player abspielt, verwenden Sie keine Musik aus dem von GEMA lizenzierten Repertoire. Der originale MelloJam-Katalog und die kommerziellen Wiedergaberechte, die MelloJam kontrolliert, sind in Ihrem MelloJam-Tarif enthalten. Für die MelloJam-Wiedergabe selbst benötigen Sie daher keine separate Lizenz von GEMA.

Eine nicht abdingbare gesetzliche Gebühr für den Veranstaltungsort kann dennoch gelten, wenn das lokale Recht sie vorsieht. Radio, Fernsehen, Spotify, andere Aufnahmen, Live-Musik, DJs, Veranstaltungen, Kopien und Online-Nutzung sind nicht umfasst.

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