MelloJam Player öffnen

Brauche ich eine GEMA-Lizenz für Hintergrundmusik?

Ja, normalerweise. Wenn Kunden, Gäste oder eine nicht nur kleine Zahl von Personen Musik in Ihrem Geschäft, Restaurant, Salon, Hotel, Wartezimmer oder Büro hören können, handelt es sich in der Regel um öffentliche Musiknutzung.

Das gilt unabhängig davon, ob die Musik aus dem Radio, von einer CD, einem Streamingdienst oder einem anderen Abspielgerät kommt. GEMA stellt für solche Nutzungen eine Lizenz bereit und berechnet die Vergütung nach Art und Umfang der Nutzung.

Melden Sie die Nutzung über das GEMA-Onlineportal für Hintergrundmusik. Eine private Musikkauf- oder Streaminglizenz ersetzt die öffentliche Lizenz normalerweise nicht.

Sie benötigen keine separate GEMA-Lizenz, wenn Sie nur MelloJam nutzen

Wenn Ihr Unternehmen ausschließlich MelloJam-Musik über den MelloJam-Player abspielt, verwenden Sie keine Musik aus dem von GEMA lizenzierten Repertoire. Der originale MelloJam-Katalog und die kommerziellen Wiedergaberechte, die MelloJam kontrolliert, sind in Ihrem MelloJam-Tarif enthalten. Für die MelloJam-Wiedergabe selbst benötigen Sie daher keine separate Lizenz von GEMA.

Eine nicht abdingbare gesetzliche Gebühr für den Veranstaltungsort kann dennoch gelten, wenn das lokale Recht sie vorsieht. Radio, Fernsehen, Spotify, andere Aufnahmen, Live-Musik, DJs, Veranstaltungen, Kopien und Online-Nutzung sind nicht umfasst.

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