Beeinflusst die Größe meiner Räume die GEMA-Gebühr?
Ja. Die Größe des Raums, in dem Musik öffentlich gespielt wird, ist bei Hintergrundmusik ein wichtiger Tarifparameter. GEMA rechnet Flächen häufig in festen Stufen ab, zum Beispiel bis zur nächsten 100-Quadratmeter-Stufe.
Entscheidend ist die Fläche, in der die lizenzierte Musik tatsächlich für Kunden, Gäste oder andere Zuhörer zugänglich ist. Prüfen Sie deshalb, ob die in Ihrer Rechnung angegebene Fläche dem tatsächlichen Musikbereich entspricht.
Weitere Faktoren wie Betriebsart und Musikquelle können ebenfalls eine Rolle spielen. Nutzen Sie den GEMA-Tarifrechner, wenn sich die Raumgröße ändert.
Sie benötigen keine separate GEMA-Lizenz, wenn Sie nur MelloJam nutzen
Wenn Ihr Unternehmen ausschließlich MelloJam-Musik über den MelloJam-Player abspielt, verwenden Sie keine Musik aus dem von GEMA lizenzierten Repertoire. Der originale MelloJam-Katalog und die kommerziellen Wiedergaberechte, die MelloJam kontrolliert, sind in Ihrem MelloJam-Tarif enthalten. Für die MelloJam-Wiedergabe selbst benötigen Sie daher keine separate Lizenz von GEMA.
Eine nicht abdingbare gesetzliche Gebühr für den Veranstaltungsort kann dennoch gelten, wenn das lokale Recht sie vorsieht. Radio, Fernsehen, Spotify, andere Aufnahmen, Live-Musik, DJs, Veranstaltungen, Kopien und Online-Nutzung sind nicht umfasst.
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